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Eine ordentliche und fristgerechte Kündigung muss den bestehenden Richtlinien entsprechen, da sonst eine Ungültigkeit droht. Verwenden Sie daher gut formulierte Mustervorlagen. Im Anschluss finden Sie maßgeschneiderte Vorlagen, die keine Rechtsunsicherheit zulassen. 4. Beendigung des Mietverhältnisses
Das Mietverhältnis kann auf verschiedene Weise beendet werden. Einigen sich die Parteien, dass der Mieter ausziehen kann, so spricht man von einem Aufhebungsvertrag. Ein solcher ist jederzeit möglich. Ist ein wirksamer (qualifizierter) Zeitmietvertrag geschlossen worden, so endet das Mietverhältnis mit Ablauf der im Vertrag genannten Frist. Zumeist werden Mietverhältnisse aber durch Kündigung beendet. Man unterscheidet zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung. Zudem ist zu trennen, welche Partei kündigt. Dem Mieter kann sich leichter vom Vertrag lösen als der Vermieter, der zur Kündigung einen besonderen Kündigungsgrund braucht. Bei Wohngemeinschaften gilt folgende Besonderheit: kündigt der Vermieter dem Hauptmieter, so dürfen auch die Untermieter nicht weiter in der Wohnung bleiben, da sie ihr Bleiberecht vom Bestand des Mietvertrags mit dem Hauptmieter herleiten. a) Ordentliche Kündigung
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